GUTE HERSTELLUNGSPRAXIS FÜR MATERIALIEN UND GEGESTÄNDE, DIE DAZU BESTIMMT SIND, MIT LEBENSMITTELN IN BERÜHRUNG ZU KOMMEN UND EINHALTUNG DER INDUSTRIESTANDARDS.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit für die Lebensmittelindustrie steht die Umsetzung der Guten Herstellungspraxis laut der Verordnung über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die gelieferten Bauteile bestehen aus hochtemperaturbeständigen Kautschuken, die den Industrienormen entsprechen, wie der FDA-Zulassung CFR 21 177.2600 – USA, der Verordnung 1935/2004 (EG) und der BfR- Empfehlung XV: Silicone – Deutschland.